Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAXTARGET Business Consulting GmbH
§ 1 Gegenstand, Umfang und Ausführung des Vertrags
(1) Die Beratung erfolgt unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber, wobei weiter gehende Aufgaben in einer Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag getroffen werden können.
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, wie sie sich aus den Grundsätzen für die Berufsausübung der Unternehmensberater im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) ergeben, ausgeführt. Die Tätigkeit des Beraters gliedert sich in Untersuchungen, Besprechungen, sowie Ausarbeitungen und Berichterstattung. Der Berater erstattet dem/den Auftraggeber(n) schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung wird entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten oder Vergleichbaren erfolgen.
(3) Der Berater gestaltet seinen Arbeitsaufwand nach pflichtgemäßem Ermessen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen. Dem Berater ist es ferner gestattet, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen oder anderer Freiberufler in Anspruch zu nehmen.
(4) Der Berater übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen und Informationen. Allerdings wird die Plausibilitätsprüfung durch den Berater gewährleistet. Der Berater haftet bei Vermögensschäden für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird außerhalb der wesentlichen Pflichten die Haftung für Vermögensschäden auf 250 000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) beschränkt.
(5) Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Rechts- und/oder Steuerberatung.
§ 2 Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist
(1) Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 12 Monate.
(2) Werden die jeweiligen Leistungen aus diesem Vertrag von keiner Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt, verlängert sich die jeweiligen Leistungen dieses Vertrages automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
(3) Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die unter § 1 genannten Leistungen richtet sich nach jeweiligen Beratungs- oder Servicedienstleistungen und wird in jedem Projekt individuell vereinbart.
(2) Nicht rechtzeitig entrichtete Leistungen sind mit Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.
(3) Einmalige Leistungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Monatliche Leistungen sind jeweils zum Ablauf eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Berater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung der Aufträge notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dis gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
(2) Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und er gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Berater formulierten, schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
§ 5 Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) der Berater verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selber oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Berater oder im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Beratungsvertrags hinaus fort. Der Berater hat seine Mitarbeiter sowie von ihm im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben eingeschaltete Dritte entsprechend zu verpflichten.
(2) Der Berater ist verpflichtet, die ihm übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach Ende des Beratungsvertrags dem Auftraggeber zurückzugeben.
(3) Der Berater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten in Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder Dritte verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt wurden. Dies gilt auch für den vorstehenden Satz.
(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Beratungsvertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
(3) Erfüllungsort für eventuell aus diesem Vertrag entstehende Ansprüche sowie Gerichtstand für alle aus diesem Beratungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist Aschaffenburg.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Stand: August 2016