Arbeitsschutz

Wenn es um die Leistungsfähigkeit einer Kanzleiorganisation geht, ist die Gesundheit der Mitarbeiter die Basis. Oberstes Interesse eines jeden Rechtsanwalts oder Notars als Kanzleiinhaber- oder partner sollte daher der Arbeits-und Gesundheitsschutz in der Kanzlei sein. Weiterhin zählen Maßnahmen zum betrieblichen Arbeitsschutz zu den grundlegenden Unternehmerpflichten, die aus der DGUV Vorschrift der Unfallversicherungsträger, Arbeitsschutzgesetz und weiteren Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz hervorgehen.

Je nach Größe der Kanzlei können regelmäßige ASA-Sitzungen oder die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in der Kanzlei verpflichtend werden.

Leider kommt im Kanzleialltag von Rechtsanwälten und Notaren zwischen Gerichts-, Beurkundungs- und Mandantenterminen der Arbeits-und Gesundheitsschutz häufig zu kurz, bis der erste Arbeitsunfall oder eine Kontrolle eintritt. Daher ist es notwendig, dass geeignete Experten bei Zeiten zur Sicherstellung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes hinzugezogen werden.​

Wir beraten Kanzleien zu allen Aspekten des Arbeits-und Gesundheitsschutzes und haben Zugang zu Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die für Ihre Kanzlei beauftragt werden können.

Das können wir und beauftragte FaSi und Betriebsärzte für Sie tun:

  • Unterstützung bei der Durchführung einer Soll-/Ist Analyse und Ableitung von erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. §3 DGUV Vorschrift, §5 ArbSchG,§3 BetrSichV
  • Unterstützung bei der jährlichen Mitarbeiterunterweisung nach §4 DGUV Vorschrift, §12 ArbSchG
  • Unterstützung bei der Planung und Dokumentation von Notfallmaßnahmen gem. §22 DGUV Vorschrift, §10 ArbSchG wie z.B.
    • Alarmplan
    • Flucht- und Rettungsplan
    • Brandschutzordnung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Erste Hilfe Vorkehrungen
  • Betriebsärztliche Untersuchung

Das können Sie von uns und beauftragten FaSi und Betriebsärzten erwarten:

  • Fachliche und rechtliche Expertise
  • Branchenkenntnis
  • Beratung und Betreuung auf Augenhöhe
  • Bundesweite Betreuung
  • Gesicherte Erreichbarkeit und Verfügbarkeit im Notfallstadium, bei Arbeitsunfällen oder Kontrollen durch die zuständige BG
  • Praxiserprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Arbeitsschutzmanagementsystem

Unsere Beratung durch uns oder beauftragte FaSi und Betriebsärzte erfolgt persönlich bei unseren Kunden in der Kanzlei, telefonisch oder online. Damit sind wir immer für Sie greifbar, wenn Sie uns benötigen.

Unsere Arbeitsschutzberatungen führen wir mit dem Ziel aus, Sie auf höchstem Niveau und zu einem bezahlbaren Budget zu beraten.
Fordern Sie hier Ihr Angebot an.

Unser Beratungshonorar gestalten wir fair und individuell auf Ihre Kanzleigröße und den tatsächlich notwendigen Beratungsumfang angepasst.
Je nach Situation oder Wunsch Ihrer Kanzlei, können wir auch Miet-oder Finanzierungsmodelle anbieten.

Am Neubergsweg 10
63868 Großwallstadt
Tel: +49 (0)6022 20 55 190
Fax: +49 (0)6022 20 55 1980
E-Mail: info@maxtarget.de
Webseite: www.maxtarget.de

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